Hochwasserschutz-Planungen in Neuendorf scheinen doch nicht ganz von den BuGa-Planungen verdrängt zu werden.
Hochwasserhilfe sprach mit der Verwaltung
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20.12.04
So eine ähnliche - wenn auch nicht durchsichtige - Hochwasserschutzwand könnte schon bald in Neuendorf stehen, wenn das Planungsverfahren endlich weiter ginge.
(Foto: Aqua-Stop Neuwied)
Das
konzeptlose Gerangel um die Koblenzer Bundesgartenschau führt nach
Informationen des Vorsitzenden der Hochwasserhilfe Neuendorf e.V. Eckard
Fischer derzeit doch nicht ausschließlich dazu, dass es in Sachen
Hochwasserschutz für Neuendorf, Lützel und Wallersheim nicht voran geht.
Zwar sei
durch die von der Verwaltung vorgelegten BuGa-Planungen, die allesamt im reinen
Entwurfsstadium stecken würden und deren Realisierung angesichts des 60,4 Millionen
Euro Lochs im Koblenzer Haushalt immer unwahrscheinlicher werde, eine
erhebliche Verunsicherung der Anwohner der Neuendorferstraße und der
Gartenbesitzer im Bereich des Schartwiesenweges eingetreten. Viele Bürger
seien, da sich in Sachen Hochwasserschutz für sie nichts Erkennbares getan
habe, der Ansicht, die Verwaltung konzentriere sich nur noch auf die
BuGA-Planung.
Ganz so
schlimm scheine es allerdings nicht zu sein, obwohl es nach Außen nicht so
aussieht, dass der Planungsauftrag für den Hochwasserschutz, der vom Stadtrat
und dem zuständigen Fachausschuss einstimmig durch alle Parteinen erteilt
worden ist, mit der gebotenen Zügigkeit umgesetzt wird. Im Jahr 2003 hatte die
Verwaltung durch einen von der CDU-Fraktion auf Anregung von Fischer eingebrachten
Initiativantrag darüber hinaus nochmals den Auftrag erhalten, die weiteren
Planungs- und Vorbereitungsschritte mit Nachdruck in Angriff zu nehmen. Mit dem
Beschluss des Fachausschusses sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen
werden, dass die Verwaltung den mit dem Land zu schließenden Vertrag, mit dem
die Finanzierung des Vorhabens sichergestellt werden soll, schnellstmöglich
unter Dach und Fach bringt.
Wenn es
jetzt auch - mehr als 1 1/2 Jahre später - so aussieht, als habe sich nichts
bewegt, sei dies nicht ganz zutreffend. Der dem zuständigen Ministerium zur
Prüfung und Zustimmung vorgelegte Vertrag soll nach Auskunft des bei der Stadt
Koblenz für die Schutzmaßnahme zuständigen Sachbearbeiters Kaufmann so weit
gediehen sein, dass eine endgültige Zustimmung des Landes unmittelbar
bevorstehe. Es habe Verzögerungen infolge weiterer notwendiger Verhandlungen,
Nachbesserungen und Prüfungen des Vertragsentwurfs gegeben. Auch die Stadt
Koblenz habe das Vertragswerk geprüft und nicht allen darin stehenden Passagen
wegen der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen zustimmen können. Das
Land, so Kaufmann, habe über eine Vielzahl von Hochwasserschutzmaßnahme-
anträgen zu entscheiden und achte dabei auf deren unbedingte
Wirtschaftlichkeit. Sobald die Zustimmung des Fachministeriums zu den
Änderungen vorliege, könne dem Vertrag dann vom Rat der Stadt Koblenz
zugestimmt werden.
Erfreulicherweise
habe das Land allerdings schon jetzt einem weiteren Schritt zugestimmt, der eigentlich
erst nach der Vertragsunterzeichnung üblich sei. Ein privates Planungsbüro sei
mit der weiteren konkreten Planung zur Vorbereitung des erforderlichen
Planfeststellungs- verfahrens beauftragt worden. Hierdurch würde weitere Zeit
gewonnen. Auch die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) seien
schon in Angriff genommen worden, bzw. so weit er wisse, in Vorbereitung.
Zudem
seien die Vermessungen schon durchgeführt, um die verschiedenen Varianten, die
für die UVP geprüft werden müssten, darstellen zu können. Was die Wirtschaftlichkeit
anginge, zeichne sich allerdings schon jetzt ab, dass der Wunsch, entlang der
Neuendorferstraße ebenfalls eine Schutzmauer zu errichten, nicht möglich sei.
Hier habe sich im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen herausgestellt, dass
eine Schutzwand zu so erheblichen Mehrkosten führen würde, dass die
Fördergrenze des Landes, die für solche Projekte gesetzt sei, überschritten
würde. In Frage käme deshalb nur eine klassische Deichanlage, die je nach Höhe
entsprechendes "Vorland" erfordere und daher einen größeren
Platzbedarf habe. Hier würde die Verwaltung aber darauf achten, dass so wenig
Geländebedarf wie möglich eintrete. Allerdings biete eine
Deichkonstruktion auch den Vorteil, dass das Land einem höheren sog. Freibord
zugestimmt habe, womit die Höhe des einheitlich herzustellenden Schutzes auch
für die restlichen Bereiche von Neuendorf, Lützel und Wallersheim steigen
würde.
Fischer
kommentierte diese Mitteilungen dahingehend, dass es sicherlich im
entscheidenden Maße auch am Land, bzw. an der SGDN liegen würde, dass sich
die Sache so hinschleppe. Gleichwohl sieht er Anlass dazu, über die politischen
Kanäle erneut Druck zu machen, damit ein Optimum an Beschleunigung erfolge.
Als
bedauerlich bezeichnete er auch das etwas unsensible Vorgehen im Hinblick auf
den Platzbedarf des Deichs entlang der Neuendorferstraße. Hier sei eine
deutliche Verunsicherung vieler Gartenbesitzer und -eigentümer nicht zuletzt
durch Äußerungen der eingesetzten Vermessungskräfte entstanden, die im Rahmen
ihrer Vermessungstätigkeiten gegenüber Hausbesitzern die Behauptung aufgestellt
hätten, die Schutzwand solle unmittelbar hinter den Häusern auf der Rheinseite
der Neuendorferstraße und Hochstraße verlaufen. Hierfür gebe die Planung
derzeit noch nichts konkretes her. Auch die wegen der BuGa gegründete
Interessengruppe der Kleingärtner habe - so sehe es aus - eher zur
Verunsicherung, als zur Beruhigung der Bürger beigetragen. Manche
Gartenbesitzer hätten in der Diskussion schon jetzt signalisiert, dass sie nicht
bereit seien, ein Stück Garten für den Deich abzugeben. Ein solches unnötiges
Verhalten führe nur dazu, dass Enteignungsverfahren notwendig würden, die das
Gesamtverfahren um Jahre verzögern könnten.
Hier, so
Fischer, sei es dringlich erforderlich, den betroffenen Bürger besser zu
informieren und klar zu machen, dass der Platzbedarf für den Hochwasserschutz
nicht notgedrungen zu den befürchteten Enteignungen führen müsse, sondern
andere Wege, wie z.B. ein freiwilliges Gartenlandumlegungsverfahren, eine
Lösung bieten, die für alle Beteiligten gangbar ist. Eine freiwillige Umlegung
könne nicht nur dazu führen, dass die Lasten eines Hochwasserschutzes auf alle
Garteneigentümer gleichmäßig verteilt werden, sondern auch dazu, dass der
Bereich des Kleingartengebiets Schartwiesenweg, der viele kaum nutzbare
Grundstücke mit Übergröße oder im Handtuchzuschnitt enthalte, durch eine
Neuordnung zu einem den heutigen Anforderungen entsprechenden Freizeitgelände
mit allen erforderlichen Versorgungs- einrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser,
leichten Zufahrtsmöglichkeiten etc.) umgebaut werden könne.
Zur
erneuten Versachlichung der Diskussion sollten alle beteiligten Kräfte
(Anlieger, Hochwasserhilfe, Kleingärtner, Verwaltung und Parteien) an
einem Strang ziehen, damit gemeinsam gegenüber den Betroffenen
Überzeugungsarbeit dafür geleistet wird, dass der Hochwasserschutz für
Neuendorf, Wallersheim und Lützel zwar nicht ohne Geländeverbrauch erfolgen,
aber mit einer gerechten Verteilung der Lasten bewerkstelligt werden kann.
An die Stadt
Koblenz richtete Fischer den Appell, endlich die unsäglichen Planungen zur BuGa
im Neuendorfer und Lützeler Bereich aufzugeben. Allen - außer dem
Oberbürgermeister - sei zwischenzeitlich doch wohl klar geworden, dass weder
das Geld, noch die Zeit ausreiche, um ein solch ehrgeiziges Projekt zu
schultern. Es lägen bisher weder verbindliche Mitfinanzierungszusagen des
Landes vor, noch lasse das Konzept erkennen, dass die BuGa für die Stadt
Koblenz und insbesondere für Neuendorf und Lützel zukunftsorientierte und
greifbare Vorteile bringe. Wenn das Land eine noch in den Sternen stehende
finanzielle Beteiligung auf andere Vorhaben anrechne, würde die
BuGa-Durchführung auf lange Zeit zu einem Stillstand bei Investitionen und
nicht zu Vorteilen führen. Angesichts jetzt schon vorhandener 60,4 Mio. EURO
Haushaltsdefizit in Koblenz und den Signalen, die aus anderen Städten kommen
(Dortmund blieb 1991 als Ausrichter der BuGa auf 22,5
Mio. Euro sitzen und München plant bereits jetzt ein Defizit von 7,7 Millionen
Euro für die BuGa 2005 ein), sollte für Koblenz auf
diese Schuldenfalle verzichtet werden und der Planungselan der Stadt anderen
wichtigen Vorhaben, wie z.B. dem Hochwasserschutz gewidmet werden.