Hochwasserschutz-Planungen in Neuendorf scheinen doch nicht ganz von den BuGa-Planungen verdrängt zu werden.

Hochwasserhilfe sprach mit der Verwaltung

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20.12.04

 

So eine ähnliche - wenn auch nicht durchsichtige - Hochwasserschutzwand könnte schon bald in Neuendorf stehen, wenn das Planungsverfahren endlich weiter ginge.

(Foto: Aqua-Stop Neuwied)

Das konzeptlose Gerangel  um die Koblenzer Bundesgartenschau führt nach Informationen des Vorsitzenden der Hochwasserhilfe Neuendorf e.V. Eckard Fischer derzeit doch nicht ausschließlich dazu, dass es in Sachen Hochwasserschutz für Neuendorf, Lützel und Wallersheim nicht voran geht.

Zwar sei durch die von der Verwaltung vorgelegten BuGa-Planungen, die allesamt im reinen Entwurfsstadium stecken würden und deren Realisierung angesichts des 60,4 Millionen Euro Lochs im Koblenzer Haushalt immer unwahrscheinlicher werde, eine erhebliche Verunsicherung der Anwohner der Neuendorferstraße und der Gartenbesitzer im Bereich des Schartwiesenweges eingetreten. Viele Bürger seien, da sich in Sachen Hochwasserschutz für sie nichts Erkennbares getan habe, der Ansicht, die Verwaltung konzentriere sich nur noch auf die BuGA-Planung.

Ganz so schlimm scheine es allerdings nicht zu sein, obwohl es nach Außen nicht so aussieht, dass der Planungsauftrag für den Hochwasserschutz, der vom Stadtrat und dem zuständigen Fachausschuss einstimmig durch alle Parteinen erteilt worden ist, mit der gebotenen Zügigkeit umgesetzt wird. Im Jahr 2003 hatte die Verwaltung durch einen von der CDU-Fraktion auf Anregung von Fischer eingebrachten Initiativantrag darüber hinaus nochmals den Auftrag erhalten, die weiteren Planungs- und Vorbereitungsschritte mit Nachdruck in Angriff zu nehmen. Mit dem Beschluss des Fachausschusses sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Verwaltung den mit dem Land zu schließenden Vertrag, mit dem die Finanzierung des Vorhabens sichergestellt werden soll, schnellstmöglich unter Dach und Fach bringt.

Wenn es jetzt auch - mehr als 1 1/2 Jahre später - so aussieht, als habe sich nichts bewegt, sei dies nicht ganz zutreffend. Der dem zuständigen Ministerium zur Prüfung und Zustimmung vorgelegte Vertrag soll nach Auskunft des bei der Stadt Koblenz für die Schutzmaßnahme zuständigen Sachbearbeiters Kaufmann so weit gediehen sein, dass eine endgültige Zustimmung des Landes unmittelbar bevorstehe. Es habe Verzögerungen infolge weiterer notwendiger Verhandlungen, Nachbesserungen und Prüfungen des Vertragsentwurfs gegeben. Auch die Stadt Koblenz habe das Vertragswerk geprüft und nicht allen darin stehenden Passagen wegen der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen zustimmen können. Das Land, so Kaufmann, habe über eine Vielzahl von Hochwasserschutzmaßnahme- anträgen zu entscheiden und achte dabei auf deren unbedingte Wirtschaftlichkeit. Sobald die Zustimmung des Fachministeriums zu den Änderungen vorliege, könne dem Vertrag dann vom Rat der Stadt Koblenz  zugestimmt werden.

Erfreulicherweise habe das Land allerdings schon jetzt einem weiteren Schritt zugestimmt, der eigentlich erst nach der Vertragsunterzeichnung üblich sei. Ein privates Planungsbüro sei mit der weiteren konkreten Planung zur Vorbereitung des erforderlichen Planfeststellungs- verfahrens beauftragt worden. Hierdurch würde weitere Zeit gewonnen. Auch die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) seien schon in Angriff genommen worden, bzw. so weit er wisse, in Vorbereitung.

Zudem seien die Vermessungen schon durchgeführt, um die verschiedenen Varianten, die für die UVP geprüft werden müssten, darstellen zu können. Was die Wirtschaftlichkeit anginge, zeichne sich allerdings schon jetzt ab, dass der Wunsch, entlang der Neuendorferstraße ebenfalls eine Schutzmauer zu errichten, nicht möglich sei. Hier habe sich im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen herausgestellt, dass eine Schutzwand zu so erheblichen Mehrkosten führen würde, dass die Fördergrenze des Landes, die für solche Projekte gesetzt sei, überschritten würde. In Frage käme deshalb nur eine klassische Deichanlage, die je nach Höhe entsprechendes "Vorland" erfordere und daher einen größeren Platzbedarf habe. Hier würde die Verwaltung aber darauf achten, dass so wenig Geländebedarf wie möglich eintrete. Allerdings biete eine Deichkonstruktion auch den Vorteil, dass das Land einem höheren sog. Freibord zugestimmt habe, womit die Höhe des einheitlich herzustellenden Schutzes auch für die restlichen Bereiche von Neuendorf, Lützel und Wallersheim steigen würde.

Fischer kommentierte diese Mitteilungen dahingehend, dass es sicherlich im entscheidenden Maße auch am Land, bzw. an der SGDN liegen würde, dass sich die Sache so hinschleppe. Gleichwohl sieht er Anlass dazu, über die politischen Kanäle erneut Druck zu machen, damit ein Optimum an Beschleunigung erfolge.

Als bedauerlich bezeichnete er auch das etwas unsensible Vorgehen im Hinblick auf den Platzbedarf des Deichs entlang der Neuendorferstraße. Hier sei eine deutliche Verunsicherung vieler Gartenbesitzer und -eigentümer nicht zuletzt durch Äußerungen der eingesetzten Vermessungskräfte entstanden, die im Rahmen ihrer Vermessungstätigkeiten gegenüber Hausbesitzern die Behauptung aufgestellt hätten, die Schutzwand solle unmittelbar hinter den Häusern auf der Rheinseite der Neuendorferstraße und Hochstraße verlaufen. Hierfür gebe die Planung derzeit noch nichts konkretes her. Auch die wegen der BuGa gegründete Interessengruppe der Kleingärtner habe -  so sehe es aus - eher zur Verunsicherung, als zur Beruhigung der Bürger beigetragen. Manche Gartenbesitzer hätten in der Diskussion schon jetzt signalisiert, dass sie nicht bereit seien, ein Stück Garten für den Deich abzugeben. Ein solches unnötiges Verhalten führe nur dazu, dass Enteignungsverfahren notwendig würden, die das Gesamtverfahren um Jahre verzögern könnten.

Hier, so Fischer, sei es dringlich erforderlich, den betroffenen Bürger besser zu informieren und klar zu machen, dass der Platzbedarf für den Hochwasserschutz nicht notgedrungen zu den befürchteten Enteignungen führen müsse, sondern andere Wege, wie z.B. ein freiwilliges Gartenlandumlegungsverfahren, eine Lösung bieten, die für alle Beteiligten gangbar ist. Eine freiwillige Umlegung könne nicht nur dazu führen, dass die Lasten eines Hochwasserschutzes auf alle Garteneigentümer gleichmäßig verteilt werden, sondern auch dazu, dass der Bereich des Kleingartengebiets Schartwiesenweg, der viele kaum nutzbare Grundstücke mit Übergröße oder im Handtuchzuschnitt enthalte, durch eine Neuordnung zu einem den heutigen Anforderungen entsprechenden Freizeitgelände mit allen erforderlichen Versorgungs- einrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser, leichten Zufahrtsmöglichkeiten etc.) umgebaut werden könne.

Zur erneuten Versachlichung der Diskussion sollten alle beteiligten Kräfte (Anlieger, Hochwasserhilfe, Kleingärtner, Verwaltung und Parteien) an einem Strang ziehen, damit gemeinsam gegenüber den Betroffenen Überzeugungsarbeit dafür geleistet wird, dass der Hochwasserschutz für Neuendorf, Wallersheim und Lützel zwar nicht ohne Geländeverbrauch erfolgen, aber mit einer gerechten Verteilung der Lasten bewerkstelligt werden kann.

An die Stadt Koblenz richtete Fischer den Appell, endlich die unsäglichen Planungen zur BuGa im Neuendorfer und Lützeler Bereich aufzugeben. Allen - außer dem Oberbürgermeister - sei zwischenzeitlich doch wohl klar geworden, dass weder das Geld, noch die Zeit ausreiche, um ein solch ehrgeiziges Projekt zu schultern. Es lägen bisher weder verbindliche Mitfinanzierungszusagen des Landes vor, noch lasse das Konzept erkennen, dass die BuGa für die Stadt Koblenz und insbesondere für Neuendorf und Lützel zukunftsorientierte und greifbare Vorteile bringe. Wenn das Land eine noch in den Sternen stehende finanzielle Beteiligung auf andere Vorhaben anrechne, würde die BuGa-Durchführung auf lange Zeit zu einem Stillstand bei Investitionen und nicht zu Vorteilen führen. Angesichts jetzt schon vorhandener 60,4 Mio. EURO Haushaltsdefizit in Koblenz und den Signalen, die aus anderen Städten kommen (Dortmund blieb 1991 als Ausrichter der BuGa auf 22,5 Mio. Euro sitzen und München plant bereits jetzt ein Defizit von 7,7 Millionen Euro für die BuGa 2005 ein), sollte für Koblenz auf diese Schuldenfalle verzichtet werden und der Planungselan der Stadt anderen wichtigen Vorhaben, wie z.B. dem Hochwasserschutz gewidmet werden.

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